Verschiedene Ministerien und Behörden bieten Förderungen für Fort- und Weiterbildungen an. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch bei der Auswahl der passenden Förderung.
![]() | Bildungsgutschein | |
Einen Bildungsgutschein zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme können Arbeitssuchende bzw. Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Der Bundesagentur steht es jedoch frei, sich für oder gegen eine Weiterbildungsmaßnahme des Antragstellers zu entscheiden. Die Dauer der Förderung kann zwischen einigen Wochen und maximal 2 Jahren variieren. Der Antragsteller erhält von der Bundesagentur eine Bescheinigung, die bei dem von Antragssteller ausgewählten Weiterbildungsträger vorgelegt werden muss. Die Weiterbildung wird mit 100% gefördert. | ||
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![]() | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein | |
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Finanzierung für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung des Jobcenters oder der Arbeitsagentur erhalten. Sie erhalten damit eine Förderzusage. Der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter steht es jedoch frei, sich für oder gegen eine Maßnahme des Antragstellers zu entscheiden. Die Weiterbildung wird mit 100% gefördert. | ||
![]() | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | |
![]() | Bildungsurlaub NRW | |
Es handelt sich hierbei um eine bezahlte Freistellung von Arbeitnehmern bzw. von freien Mitarbeitern. Pro Jahr werden max. 5 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Der Antrag muss beim Arbeitsgeber schriftlich spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Der Antrag auf den Bildungsurlaub darf nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. | ||
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![]() | Bildungsscheck NRW | |
Gefördert werden Betriebe oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zuschüssen zu einer Weiterbildung in Höhe von 50 % - höchstens jedoch 500 € pro Bildungsmaßnahme. Die andere Hälfte der Kosten tragen das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch. | ||
![]() | Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen | |
![]() | Bildungsprämie | |
Bildungsprämiengutschein oder Spargutschein (Weiterbildungssparen) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können alle 2 Jahre einen Bildungsprämiengutschein im Wert von max. 500 € oder 50 % erhalten. Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen eingesetzt werden, deren Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro beträgt (inkl. MwSt.). Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch. | ||
![]() | Bundesministerium für Bildung und Forschung | |
![]() | WeGebAU | |
WeGebAU ist eine Förderung für Betriebe, die geringfügig qualifizierten oder älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Weiterbildung und Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschafft. Gefördert werden auch Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegen. Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber erhält unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum, in dem er seinen Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ebenso erhält er eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. | ||
![]() | Bundesagentur für Arbeit und WeGebAU-Modell der Arbeitsagentur, Faltblatt zum WeGebAU-Modell | |
![]() | Aufstiegs-BaföG | |
Gefördert wird die berufliche Aufstiegsfortbildung, d. h. gefördert werden diejenigen, die sich fachlich gezielt auf eine Prüfung - z. B. zum Fachkaufmann/-frau – vorbereiten, aber auch Bachelorabsolventen, wenn sie eine Fortbildung absolvieren. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfüngsgebühren in Höhe von max. 15.000 €. 40% der Förderung gibt es als Zuschuss. Für den Rest gibt es ein zinsgünstiges Bankdarlehen. 40% Darlehenserlass gibt es auf Antrag bei Prüfungserfolg und bis zu 66% Darlehenserlass bei Unternehmensgründung. Zusätzlich gibt es einen pauschalen "Kinderbertreuungszuschlag" für Kinder unter 10 Jahren. Einkommens- und vermögensabhängig kann Unterhaltsförderung beantragt werden. | ||
![]() | Bundesministerium für Bildung und Forschung | |
![]() | Weiterbildungsprämie | |
Bis zu 2.500€ Weiterbildungsprämie erhalten Umschüler bei Bestehen einer Zwischenprüfung bzw. bei einer erfolgreichen Abschlussprüfung von der zuständigen Kammer für Umschulungen. Dies gilt für Umschulungen, die ab dem 01.08.2016 gestartet haben. Unter Vorlage des entsprechenden Nachweises wird die Prämie vom Kostenträger ausgezahlt. | ||
![]() | Bundesregierung |