Öffentliche Förderung

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Verschiedene Ministerien und Behörden bieten Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen an. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie zusammengestellt. Ein Link verweist auf weiterführende Informationen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Förderung für Sie die passende ist. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kundeninformation (0221 16050-0) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.


FörderungInformation
Bildungsscheck NRW Gefördert werden Betriebe oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zuschüssen zu einer Weiterbildung in Höhe von 50 % - höchstens jedoch 500 € pro Bildungsmaßnahme. Die andere Hälfte der Kosten trägt das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch.
Weitere Informationen: Landesregierung NRW und Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungsprämie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können jährlich einen Bildungsprämiengutschein in Höhe von 50 % der Kosten einer Weiterbildung jedoch maximal 500 € erhalten. Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung sind entweder selbst aufzubringen, über das Weiterbildungssparen bzw. Weiterbildungsdarlehen oder auch über den Arbeitgeber finanzierbar. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsurlaub NRW Bezahlte Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von freien Mitarbeitenden. Es werden 5 Tage pro Jahr für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Der Antrag muss beim Arbeitsgeber schriftlich eingereicht werden. Der Antrag auf den Bildungsurlaub darf nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Weitere Informationen: Arbeitgeberweiterbildungsgesetz NRW und Landesregierung NRW
Bildungsgutschein Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind bzw. Arbeitssuchende zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Der Bundesagentur steht es jedoch frei sich für oder gegen eine Weiterbildungsmaßnahme für den Antragssteller zu entscheiden. Die Dauer der Förderung kann zwischen einigen Wochen und maximal 2 Jahren variieren. Der Antragssteller erhält von der Bundesagentur eine Bescheinigung, die bei dem von Antragssteller ausgewählten Weiterbildungsträger vorgelegt werden muss. Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit, Leistungen während der beruflichen Weiterbildung und Merkblatt "Förderung berufliche Weiterbildung"
WeGeBau Förderung für Betriebe, um geringfügig qualifizierten oder älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Weiterbildung und Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Gefördert werden auch Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegt. Die geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber, erhält für den Zeitraum, in dem er seinen Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ebenso erhält er eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit und WeGebAu-Modell der Arbeitsagentur, Faltblatt zum WeGebAu-Modell
MeisterBAföG Gefördert wird die berufliche Aufstiegsfortbildung, d. h. gefördert werden diejenigen, die sich fachlich gezielt auf eine Prüfung - z. B. zum Fachkaufmann/-frau - vorbereiten. Die Kosten der Maßnahme werden mit einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % gefördert. Für die verbleibenden 69,5 % wird ein zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Qualifizierung während Kurzarbeit
(QualiKuG)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in Zeiten der Kurzarbeit qualifiziert. Unterschieden wird die Förderung für gering qualifizierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, es besteht auch die Möglichkeit der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge. Weitere Informationen: Bundesregierung

Steuerliche Vergünstigungen

Bei Teilnahme an einer Weiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 920 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, sind voll absetzbar. Dies gilt auch, wenn man im Jahr, für die die Steuererklärung gemacht wird, arbeitslos oder im Erziehungsurlaub war. Es muss allerdings plausibel sein, dass die Weiterbildung berufliche Ziele verfolgt. Das Gelingen muss nicht nachgewiesen werden.

Zu den Weiterbildungskosten zählen:

  • Kursgebühren oder Honorare für Tagungen, Prüfungen, Lehrgänge
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Fahrten zur Weiterbildungsstätte, bei modularen Angeboten für jedes Modul
  • Übernachtungskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel z. B. Fachliteratur oder Verbrauchsmaterial
  • ggf. Fahrten zu Lerngruppen
  • ggf. doppelte Haushaltsführung
  • ggf. Bürokosten