Verschiedene Ministerien und Behörden bieten Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen an. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie zusammengestellt. Ein Link verweist auf weiterführende Informationen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Förderung für Sie die passende ist. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kundeninformation (0221 16050-0) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten maximal 500 € zur Finanzierung einer Weiterbildung. Außerdem besteht für diese Zielgruppe die Möglichkeit für Weiterbildungssparen bzw. ein Weiterbildungsdarlehen. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsurlaub NRW
Bezahlte Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, frei Mitarbeitenden u. a.. Wird in der Regel für 1 Woche/Jahr für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Muss im Unternehmen beantragt werden.
Weitere Informationen:
Landesregierung NRW
Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein erhalten Arbeitslose, die ALG I oder ALG II beziehen, zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme.
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit
WeGeBau
Förderung für Betriebe, um älteren oder geringfügig qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Weiterbildung und Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Neue Förderung aus dem Konjunkturpaket II: Gefördert werden auch Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegt.
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit
MeisterBAföG
Gefördert werden diejenigen, die sich fachlich gezielt auf eine Prüfung - z. B. zum Fachkaufmann /-frau - vorbereiten. Die Kosten der Maßnahme werden mit einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % gefördert. Für die verbleibenden 69,5 % wird ein zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Qualifizierung während Kurzarbeit
(QualiKuG)
Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II für Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Qualifizierung während Zeiten der Kurzarbeit. Unterschieden wird die Förderung für gering qualifizierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, es besteht auch die Möglichkeit der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge.
Weitere Informationen:
Bundesregierung
Steuerliche Vergünstigungen
Bei Teilnahme an einer Weiterbildung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 920 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, sind voll absetzbar. Dies gilt auch, wenn man im Jahr, für die die Steuererklärung gemacht wird, arbeitslos oder im Erziehungsurlaub war. Es muss allerdings plausibel sein, dass die Weiterbildung berufliche Ziele verfolgt. Das Gelingen muss nicht nachgewiesen werden.
Zu den Weiterbildungskosten zählen:
Kursgebühren oder Honorare für Tagungen, Prüfungen, Lehrgänge
Verpflegungsmehraufwendungen
Fahrten zur Weiterbildungsstätte, bei modularen Angeboten für jedes Modul
Übernachtungskosten
Kosten für Arbeitsmittel z. B. Fachliteratur oder Verbrauchsmaterial