|
Kurzarbeit - Chance für Weiterbildung |
|
|
|
Nach vorläufigen Angaben haben im März 2009 insgesamt 24.000 Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt. Zu einem Großteil stammen die Anzeigen zur Kurzarbeit aus dem Maschinenbau und von Automobil- und Zulieferbetrieben.
Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt durch das Kurzarbeitergeld 60% des ausfallenden Nettoeinkommens, wenn ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist sogar 67%. Die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld werden seit dem 01.02.2009 ebenfalls zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Werden Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weitergebildet, können die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld für diese Mitarbeiter komplett erstattet werden.
Weiterbildung für Kurzarbeiter zahlt sich sowohl für den Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber aus. Voraussetzung ist jedoch, dass die Weiterbildung bei einem zertifizierten Weiterbildungsträger erfolgt. lernen bohlscheid erfüllt alle Voraussetzungen, um die Mitarbeiter ihres Unternehmens erfolgreich zu Schulen.
Es gibt drei Modelle, wie die Qualifizierung gefördert werden kann.
- Ungelernte / angelernte Mitarbeiter: Die Agentur für Arbeit stellt einen Bildungsgutschein aus, den Sie bei lernen bohlscheid einlösen können. Die Kosten der Qualifizierung werden von der Agentur für Arbeit übernommen und die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Arbeitsagentur komplett.
- Fachkräfte: Für diese Mitarbeitergruppe stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Die Kosten werden bis zu 80% übernommen. Die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallzeit übernimmt die Arbeitsagentur auch hier komplett.
- Firmenschulungen: Arbeitgeber können die Weiterbildung auch selbst organisieren. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für eine Firmenschulung. In diesem Fall findet keine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit statt, aber dennoch werden die für die Ausfallzeit anfallenden Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur übernommen.
Voraussetzung ist immer, dass es sich um eine zertifizierte Bildungsmaßnahme handelt. lernen bohlscheid führt zertifizierte Schulungen und Weiterbildungen im kaufmännischen und IT-Bereich durch. Die Qualität unserer Qualifizierungen und Weiterbildungen ist von einer fachkundigen Stelle (Certqua) bestätigt.
Wie wird eine Qualifizierung beantragt?
Der Arbeitgeber beantragt die Förderung der Weiterbildung betroffener Mitarbeiter. Erste Informationen erteilt die Arbeitsagentur über den Arbeitgeberservice (01801 664466 /
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
) oder unter der Arbeitnehmerservicenummer (01801 555111). In der Regel erfolgt recht schnell eine Kostenzusage durch die Agentur für Arbeit, da das Antragsverfahren durch das zweite Konjunkturpaket vereinfacht worden ist.
Weitere Informationen:
lernen bohlscheid - Akademie für Bildungsprojekte GmbH: 0221 16050-0 /
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Arbeitgeberservice Arbeitsagentur: 01801 664466 /
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Arbeitnehmerservice Arbeitsagentur: 01801 664466
Die Arbeitsagentur bietet ein Faltblatt zum Thema an.
report-k (Kölner Internetzeitung): Arbeitsagentur rät: "Qualifizieren statt entlassen" [Ein Interview mit Peter Welters, Arbeitsagentur Köln]
Überblick über die Fördermöglichkeiten
|
Programm
|
FbW während Kurzarbeit
|
ESF-BA-Programm
|
WeGebAU
|
Konjunkturpaket II Ausweitung WeGebAU
|
Konjunkturpaket II
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Grund des Arbeits-
ausfalls
|
konjunkturell / saisonal
|
konjunkturell / saisonal
|
weiterbildungs-
bedingt
|
weiterbildungs-
bedingt
|
weiterbildungs-
bedingt
|
|
|
|
|
|
|
Personen-
gruppe
|
gering
qualifizierte
Kurzarbeiter
|
nicht gering qualifizierte Kurzarbeiter
|
Ältere in KMU
und gering qualifizierte Arbeitnehmer
|
Qualifizierte Arbeitnehmer,
deren Berufs-
abschluss und berufl. Qualifizierung mind. 4 Jahre zurückliegen
|
Leiharbeit-
nehmer bei Wiedereinstellung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Förderung mit
|
Weiterbildungs-
kosten
|
Lehrgangs-
kosten
|
Weiterbildungs-
kosten Arbeitsentgelt-zuschuss (Gering-qualifizierte)
|
Weiterbildungs-
kosten
|
Weiterbildungs-
kosten Arbeitsentgelt-
zuschuss (Gering-
qualifizierte)
|
|
|
|
|
|
|
Förderhöhe
|
100 %
|
25 – 80%
|
bis zu 100 %
|
100%
|
bis zu 100%
|
|
|
Qualifizierung nach AZWV zugelassen
|
ja
|
ja, Ausnahmen möglich
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
im/ außerhalb des Betriebes
|
außerhalb
|
beides
|
je nach Fall-
gestaltung
|
außerhalb
|
je nach Fallgestaltung
|
|
|
|
|
|
|
|
Download der Tabelle im PDF-Format.
Informationen der Arbeitsagentur zu Förderungen aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland).
Informationen der Arbeitsagentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.
Zuletzt geändert am 18.06.2009
|