Home
Lernen Sie uns kennen
News & Aktuelles
Terminübersicht
Ausbildungen & Umschulungen
Qualifizierungen
Weiterbildungen & Seminare
Firmenschulungen & Coaching
Information & Anmeldung
Downloadbereich
Suche
Kontakt & Anfahrt
Online Akademie
FAQ
 
Senden Sie uns eine Email
User- und E- Learningbereich
Ansprechpartner & Kontakte
Aktualisiert: 08.09.2010 - 08:15 Uhr
 

Home arrow News & Aktuelles arrow Bildungsscheck - Weiterbildung zum halben Preis

 

Bildungsscheck - Weiterbildung zum halben Preis PDF Drucken E-Mail
 Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung in puncto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden.

Als Anreiz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen, mehr Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.


Neuerungen ab Oktober 2008:

  • Insgesamt kann jeder Bildungsscheckberechtigte zwei Bildungsschecks pro Jahr bekommen. Einen Bildungsscheck kann er für einen individuellen Zugang zu Weiterbildung erhalten, einen zweiten über den Betrieb, der max. 10 Bildungsschecks pro Jahr bekommt.
  • Einen Bildungsscheck erhält jede Person, die im laufenden und in den beiden vorausgehenden Kalenderjahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, es sei denn, diese berufliche Weiterbildung wurde bereits mit einem Bildungsscheck gefördert.
  • Bei der Erteilung des Bildungsschecks muss ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.
  • Im individuellen Zugang zum Bildungsscheck wird die Bruttoförderung fortgeführt (also mit MwSt.), bei betrieblichem Zugang zum Bildungsscheck gilt die Nettoförderung.
Die IHK Köln bietet in ihrem Download-Bereich ein Antragsformular für den Bildungsscheck an.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
  • Über 175 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
  • Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
  • Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Die Landesregierung NRW informiert ausführlich über den Bildungsscheck auf einer eigenen Webseite.

 
< zurück   weiter >