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Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie |
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Lassen Sie sich bei Ihrer Weiterbildung unterstützen! lernen bohlscheid nimmt Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie an.
Um in der Gesellschaft die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung die individuellen beruflichen Perspektiven zu verbessern, hat die Bundesregierung am 1. Dezember 2008 die "Bildungsprämie" eingeführt. Ziel ist es, „lernwillige“ Menschen durch finanzielle Anreize zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung zu motivieren und befähigen.
Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können
Erwerbstätige (Angestellte, Selbstständige, Geringfügig Beschäftigte,
Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Berufsrückkehrende u. a.)
erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die
gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz
zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben
erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in
Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie
sein.
Voraussetzungen an die Weiterbildung
Gefördert werden Kurse und Prüfungen im Bereich der beruflichen
Weiterbildung, die z. B. im Sinne des Einkommensteuergesetzes als
Werbungskosten oder Betriebsausgabenabzug zu verstehen wären.
Grundsätzlich geeignet sind Maßnahmen, die
- außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der/die Begünstigte angehört
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen
- und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Beratungen und Gutscheine
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Der Interessent wendet sich an eine Beratungsstelle, die
Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die
persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die
Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Sind diese erfüllt, erhält
man einen Gutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das
Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt
die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Der Interessent bucht bei einem der genannten
Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem
Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Interessent zahlt nur den
Eigenanteil. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und
Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des
Gutscheinwertes.
- Die Inanspruchnahme des Prämiengutscheins ist unschädlich für
eine mögliche Bildungsscheck-Förderung. Wer also im Jahr 2009 einen
Prämiengutschein erhält, kann im selben Jahr auch einen Bildungsscheck
erhalten, wenn er/sie die sonstigen Voraussetzungen zum Bildungsscheck
erfüllt.
Prämiengutscheine werden in der Region Köln ab dem 01.Januar 2009 in
ausgewählten Beratungsstellen ausgegeben, die Einführung des
Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist für 2009
vorgesehen.
Den Prämiengutschein erhalten Sie in Köln z.B. bei der Industrie- und Handelskammer:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Weiterbildungsberatung
Unter Sachsenhausen 10 - 26
50667 Köln
Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000)
oder über eine E-Mail an
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Die allgemeine Liste der ausgewählten Beratungsstellen finden Sie unter
www.bildungspraemie.info unter dem Menüpunkt "Für an Weiterbildung
Interessierte".
  
Zuletzt geändert am 20.04.2008
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