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Wenn Sie über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens verfügen,
können Sie Ihr Fachwissen erweitern und Ihre Aufstiegschancen auf eine Führungsposition im Rechnungswesen
erhöhen. Der Bilanzbuchhalter wird heute von den Unternehmen unter anderem als Finanzplaner, Controller,
Analytiker der Kostenrechnung und Planungsbeauftragter eingesetzt.
Prüfungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer
- durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten nachgewiesen werden, die der beruflichen Fortbildung zum/r Bilanzbuchhalter/in dienlich sind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Rechnungs- und Finanzwesen haben.
Abschluss
- Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK
- Zertifikat der lernen bohlscheid Akademie
Lehrgangsschwerpunkte
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Recht und DV
- Kommunikationstechniken
- Buchführung und Buchhaltungsorganisation
- Steuerrecht und Steuerlehre
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Finanzwirtschaft und Planungsrechnung
Unterrichtsmethoden
- Unterrichtsgespräche
- Fallbeispiele
- Vorträge
- praktische Unterweisungen
Lehrgangstermine
Die genauen Beginntermine sowie die Lehrgangsdauer entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Lehrgangszeiten
Der Unterricht findet samstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und an einem Tag in der Woche von 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr (=10 Ustd./Woche) statt.
Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten erfragen Sie bitte in unserer Kundeninformation:
- per Telefon unter 0221 16050 - 0 oder
- E-Mail This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Seit dem 1. Januar 1996 besteht das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Danach ist es Ziel, die Teilnehmer an Lehrgängen der Aufstiegsweiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen. Die Weiterbildungsberatung der Industrie- und Handelskammer zu Köln gibt zu diesem Thema ein Merkblatt heraus.
Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
Weitere Lehrgangsinformationen
Interessieren Sie sich für diesen Lehrgang? Unsere Kundeninformation ist von 7:35 - 17:30 Uhr für Sie da. 0221 16050 - 0




