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Letzte Aktualisierung: 11.03.2010

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Frequently Asked Questions (FAQs) - Häufig gestellte Fragen


  1. Was ist eine Aufstiegsfortbildung und welche Förderungsmöglichkeiten bestehen?

  2. Wie finde ich die passende Qualifizierung, Umschulung oder Weiterbildung?

  3. Wo finde ich eine Industrie- und Handelskammer?

  4. Was ist die Bildungsprämie und wie erfolgt eine Förderung?





Was ist eine Aufstiegsfortbildung und welche Förderungsmöglichkeiten bestehen?

Eine Aufstiegsforbildung ist ein Lehrgang der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel, den Teilnehmer für einen größeren Verantwortungsbereich und eine höhere Vergütung zu qualifizieren. Zu den Aufstiegsfortbildungen gehören:
Aufstiegsfortbildungen werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert; bekannter ist dieses Gesetz unter dem Namen „Meister-BAföG“. Die Bezirkregierung Köln hat alle wichtigen Informationen auf ihrer Website zusammengefasst. Über die genauen Förderungsmöglichkeiten informieren die Bezirksregierungen und die Kammern.

Links:



Wie finde ich die passende Qualifizierung, Umschulung oder Weiterbildung?

Klären Sie zunächst Ihre persönlichen Voraussetzungen. Über welche Vorerfahrungen verfügen Sie? Wo liegen Ihre Potentiale und Talente? - Danach sollten Sie sich über Ihre Ziele klar werden. Was will ich erreichen? – Die Antworten auf diese Fragen können recht unterschiedlich sein. Nehmen Sie sich die Zeit. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch (0221 – 16050-0).

Sie möchten einen Berufsabschluss nachholen? – Dann sollten Sie überlegen, ob Sie die Voraussetzungen für die Externen-Prüfung der IHK erfüllen; sie haben dann die Möglichkeit, sich berufsbegleitend oder in Vollzeit in einem Lehrgang auf die Prüfung vorzubereiten (z. B. Bürokaufmann berufsbegleitend, Bürokaufmann Kompaktlehrgang). In beiden Fällen bestehen Förderungsmöglichkeiten. Sollten Sie derzeit arbeitssuchend sein, kommt für Sie auch eine Umschulung in Frage. In unserem Bereich Ausbildungen und Umschulungen informieren wir Sie über unsere Angebotspalette.

Sie haben bereits einen Berufsabschluss und möchten Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen? Dann bieten wir Ihnen eine passgenaue Qualifizierung. Wir aktivieren Ihr bestehendes Wissen, frischen es auf und bringen Sie auf den aktuellen Stand. Die Themenfelder sind weit gesteckt: Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, EDV, Wirtschaftsenglisch. Am Ende der Qualifizierung steht neben dem Zertifikat unseres Hauses auch ein externes Zertifikat, wie der ECDL, E*BCL, DATEV oder der LCCI.

Sie haben einen Berufsabschluss und arbeiten schon längere Zeit in diesem Bereich. Jetzt ist es Zeit für den beruflichen Aufstieg? – Wie bieten Ihnen Weiterbildungen zum Fachkaufmann , zum Betriebswirt und zum Bilanzbuchhalter. Unsere Lehrgänge bereiten auf die Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer vor.

Eine gute Weiterbildung ist immer individuell auf Sie zugeschnitten. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Gerne informieren wir Sie über Vorraussetzungen, Lehrgänge, und Abschlüsse.

Link:Qualitätsgemeinschaft berufliche Weiterbildung Region Köln e.V.: Checkliste




Wo finde ich eine Industrie- und Handelskammer?

In Nordrhein-Westfalen gibt es 16 IHKs. Sicherlich finden Sie eine in Ihrer Nähe oder besuchen Sie die Homepage der jeweiligen Kammer.

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Tel.: (0221) 16 40 0 - Fax: (0221) 16 40 129
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Industrie- und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Tel.: (0228) 22 84 0 - Fax: (0228) 22 84 170
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Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstraße 6-10
52062 Aachen
Tel.: (0241) 44 60 0 - Fax: (0241) 44 60 259
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Industrie- und Handelskammer Wuppertal – Solingen - Remscheid
Heinrich-Kamp-Platz 2
42103 Wuppertal
Tel.: (0202) 24 90 0 - Tel.: (0202) 24 90 999
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Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Tel.: (0211) 35 57 0 - Tel.: (0211) 35 57 400
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Industrie- und Handelskammer Siegen
Koblenzer Straße 121
57072 Siegen
Tel.: (0271) 33 02 0 - Tel.: (0271) 33 02 400
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Was ist die Bildungsprämie und wie erfolgt eine Förderung?

Um mehr Menschen durch finanzielle Anreize zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung zu motivieren und befähigen, hat die Bundesregierung die "Bildungsprämie" mit folgenden Komponenten eingeführt:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige (Angestellte, Selbstständige, Geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Berufsrückkehrende u. a.) erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Unterstützt werden beruflichen Qualifizierungen, die z. B. im Sinne des Einkommensteuergesetzes als Werbungskosten oder Betriebsausgabenabzug zu verstehen wären und außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der/die Begünstigte angehört, Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel im Newsbereich . Dort finden Sie auch Informationen zum Bildungssparen und Bildungsdarlehen.

Beratungen und Gutscheine erhalten Sie in ausgewählten Beratungsstellen, die sie unter www.bildungspraemie.info unter dem Menüpunkt "Für an Weiterbildung Interessierte" finden können.