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Wenn Sie über Berufserfahrung im Bereich des Personalwesens verfügen, können Sie Ihr Fachwissen erweitern und Ihre Aufstiegschancen auf eine Führungsposition im Personalwesen erhöhen. Die Weiterbildung vermittelt Ihnen das notwendige Know-how, um eine professionelle Personalpolitik im Unternehmen zu realisieren.
Prüfungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
und
- bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Abschluss
Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau IHK,
Zertifikat der lernen bohlscheid Akademie
Lehrgangsschwerpunkte
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Arbeits-, Sozial- und Berufsbildungsrecht
- Betriebswirtschaftliches Personal- und Sozialwesen
- Grundlagen der Personalarbeit und -politik
- Personalaufwendungen und -entgelte
- Personalplanung und -beschaffung
- Personalentwicklung
- Personalförderung und -führung
Unterrichtsmethoden
- Unterrichtsgespräche
- Fallbeispiele
- Vorträge
- praktische Unterweisungen
Lehrgangstermine
Die genauen Beginntermine sowie die Lehrgangsdauer entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Lehrgangszeiten
Über die genauen Unterrichtszeiten informiert Sie unsere Kundeninformation.
Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten erfragen Sie bitte in unserer Kundeninformation:
- per Telefon unter 0221 16050 – 0 oder
- E-Mail This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Seit dem 1. Januar 1996 besteht das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Danach ist es Ziel, die Teilnehmer an Lehrgängen der Aufstiegsweiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen. Die Weiterbildungsberatung der Industrie- und Handelskammer zu Köln gibt zu diesem Thema ein Merkblatt heraus.
Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen
Weitere Lehrgangsinformationen
Interessieren Sie sich für diesen Lehrgang? Unsere Kundeninformation ist von 7:35 - 17:30 Uhr für Sie da.
0221 16050 – 0




