Teilnahme- und Vertragsbedingungen
1. Allgemeines:
Jeder, der die Voraussetzungen gemäß dem Lehrgangsinformationen erfüllt, kann teilnehmen. Das Teilnahmerecht ist nicht übertragbar. Die Bundesagentur für Arbeit und andere Kostenträger fördern einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin nur, wenn er/sie über die persönlichen Voraussetzungen verfügt und einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
2. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich,
2.1. die Lernmittel der Lernmittelliste zu beschaffen. Sind diese in den Lehrgangskosten enthalten, stellt sie die Akademie. Änderungen der Lernmittelliste sind vorbehalten, z. B. wegen Auflagen-, Preis- oder Lernmittelauswahländerungen.
2.2. mitzuarbeiten, Hausaufgaben anzufertigen und die verlangten Leistungsnachweise (Tests, Klausuren) zu erbringen.
2.3. regelmäßig und pünktlich teilzunehmen und die Fehlzeitenregelung einzuhalten.
2.4. zur Einhaltung der Hausordnung und den Organisationsregelungen der Akademie
2.5. die fälligen Lehrgangskosten zu entrichten, bzw. bei Einzugsermächtigung für die Deckung des Kontos zu sorgen.
3. Qualitätsstandard:
Die Akademie verpflichtet sich, die Qualitätsstandards der „Qualitätsgemeinschaft Berufliche Weiterbildung Region Köln e.V." einzuhalten, und weist auf ihre Mitgliedschaft in dieser Qualitätsgemeinschaft hin.
4. Durchführung:
Wenn zu Beginn des Lehrgangs nicht die Mindestteilnehmerzahl gemäß Lehrgangs- bzw. Kursinformationen erreicht wird, kann die Akademie den Lehrgang absagen oder verschieben. Im Fall der Absage erlischt der Vertrag und die Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in. Bereits entrichtete Lehrgangskosten bzw. Einschreibgebühren werden erstattet. Ein Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruches wird ausgeschlossen.
5. Kündigung durch den/die Teilnehmer/in:
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kündigungserhalt ist durch Einschreiben oder Gegenzeichnung zu belegen. Bis zum Lehrgangsbeginn kann jederzeit gekündigt werden. Bereits entrichtete Lehrgangskosten (außer der Einschreibgebühr) werden erstattet. Nach Lehrgangsbeginn kann jederzeit gekündigt werden; in diesem Falle sind 3 weitere der nach Kündigung fällig werdenden Raten zu zahlen; bei SGB-geförderten Lehrgängen sind entsprechend der geltenden Regelung 2 weitere Raten fällig. Sofern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Prüfungsverfahren nach dem SGB für den/die Teilnehmer/in noch nicht abgeschlossen ist, besteht bei festgestellter Nichtförderung durch das SGB ein Kündigungsrecht ohne Lehrgangskostenbelastung für den/die Teilnehmer/in.
6. Kündigung durch die Akademie:
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kündigungserhalt ist durch Einschreiben oder Gegenzeichnung zu belegen. Bis zum Lehrgangsbeginn kann jederzeit gekündigt werden. Bereits entrichtete Lehrgangskosten (inklusive der Einschreibgebühr) werden erstattet. Nach Lehrgangsbeginn kann jederzeit gekündigt werden, wenn der/die Teilnehmer/in trotz Abmahnung erneut gegen seine/ihre Pflichten des Punktes 2 der Teilnahme- und Vertragsbedingungen verstößt oder wenn der/die Teilnehmer/in mangels Leistung das Lehrgangsziel nicht erreichen kann; in diesen Fällen sind 2 weitere der nach Kündigung fällig werdenden Raten zu zahlen. Stört der/die Teilnehmer/in den Lehrgang trotz Abmahnung weiter, kann die Akademie den/die Teilnehmer/in - ohne Anspruch auf Kostenerstattung - vom Unterricht ausschließen.
7. Lehrgangskostenberechnung:
Tritt ein/eine Teilnehmer/in verspätet in einen Lehrgang ein, sind die Lehrgangskosten nicht zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn der/die Teilnehmer/in einen Zeitmonat oder mehr verspätet in die Maßnahme eintritt. In diesen Fällen entfällt je vollen Zeitmonat verspäteten Eintritts eine Monatsrate.
8. Mahnungen, Bankrückläufer:
Sie werden mit 5 € berechnet. Verzugszinsen werden ab Ratenfälligkeit berechnet.
9. Ausfallzeiten, Ferien, Stundenplan:
Lehrgangsferien sowie Fernbleiben des Teilnehmers/der Teilnehmerin vom Unterricht führen zu keiner Minderung der Lehrgangskosten. Bei Unterrichtsausfall oder Betriebsstörungen bietet die Akademie Ersatzleistungen an. Änderungen des Stundenplanes, der Stundenverteilung, der Klassenaufteilung bzw. der Klassenzusammensetzung und der Ferien sind vorbehalten.
10. Prüfungen:
Die Durchführung von Prüfungen, die Ausweisung von Leistungen auf Zeugnissen sowie die Voraussetzungen für Teilnahmebescheinigungen richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Akademie. Externe Prüfungen (z. B. durch die IHK) werden von der jeweils zuständigen Prüfungseinrichtung geregelt.
11. Haftung:
Die Akademie haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin mitgebracht worden sind. Personen, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenso besteht ein Haftungsausschluss bei rechtswidriger Internet- und Softwarenutzung durch den Teilnehmer. Für Angaben zu externen Prüfungen übernimmt die Akademie keine Haftung.
12. Unfallversicherung:
Der/die Teilnehmer/in ist während der Lehrgangsteilnahme sowie auf den Wegen von und zu diesen entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft nach deren Maßgabe versichert.
13. Leistung, Gerichtsstand:
Die wechselseitigen Leistungen aus dem Unterrichtsvertrag sind am Sitz der Akademie in Köln zu erfüllen. Köln wird auch als Gerichtsstand vereinbart.
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